CrossFit Wildon

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des „Einzelunternehmens CrossFit Wildon“ und ihren Kunden (in Folge Kunde oder Athlet oder Teilnehmer genannt). Kunden sind jene Personen, die mit CrossFit Wildon einen Trainingsvertrag abgeschlossen haben und somit eine angebotene Leistung des Einzelunternehmens CrossFit Wildon in Anspruch nehmen. Die Bezahlung sämtlicher von CrossFit Wildon angebotenen Leistungen erfolgt bar, per Überweisung oder SEPA Lastschrift.

1.2. Jeder Kunde verpflichtet sich die Hausordnung zu beachten, und auch andere Teilnehmer bei Nicht-Beachtung darauf hinzuweisen. Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten von CrossFit Wildon auf.

1.3. Es ist dem Kunden untersagt, in allen Räumlichkeiten von CrossFit Wildon zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Kunden untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Räumlichkeiten von CrossFit Wildon mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Kunden untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist CrossFit Wildon berechtigt, den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung und unter Einhaltung des bereits gezahlten Trainingsbeitrags, zu kündigen.

1.4. Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in Räumlichkeiten von CrossFit Wildon ist nur erlaubt, solange die Sicherheit aller Trainierenden gewährleistet ist und der Trainingsbetrieb nicht gestört wird. Sobald sich jemand eingeschränkt fühlt müssen Begleitpersonen, Kinder oder Tiere die Räumlichkeiten verlassen.

1.5. Der Kunde ist berechtigt nichtalkoholische Getränke selbst mitzubringen.

1.6. Gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten wie der Warteraum, Umkleidekabinen, Duschen, WC und Gänge, sind sauber und frei von „Stolperfallen“ (Taschen, Schuhe…ect.) zu halten.

1.7. Die Räumlichkeiten von CrossFit Wildon sind nur ohne Straßenschuhe zu betreten. Hallen – bzw. eigene Trainingsschuhe sind erlaubt. Straßenschuhe können in den dafür vorgesehenen Bereichen abgelegt werden.

1.8. Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung verpflichtet sich der Kunde zu einer Zahlung in Höhe von Euro 300,-. CrossFit Wildon bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist der Kunde einen geringeren als den pauschalisierten Schaden nach, schuldet er lediglich den nachgewiesenen Betrag.