CrossFit Wildon

Sonstiges

1.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

1.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

1.3. Gerichtsstand ist Graz. Für Klagen gegen den Verbraucher gilt Paragraph 14 KSchG.

1.4. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für männliche sowie weibliche Kunden.

1.5. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B.: mittels e-mail) gewährleistet. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.

1.6. CrossFit Wildon behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten, auf Grund von Krankheit oder Betriebsurlaub. Wird eine Standortänderung vorgenommen, verpflichtet sich CrossFit Wildon zur ehestmöglichen Inkenntnisssetzung aller Beteiligten (Kunden, Mitarbeiter, Teilhaber und alle die davon betroffen sind).

1.7. Jeder Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich CrossFit Wildon bekannt zu geben. Solange eine solche Mitteilung durch den Kunden nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift.